Als Psychologin und psychologische Psychotherapeutin möchte ich mit Ihnen gemeinsam verstehen, was die Ursachen Ihrer aktuellen Schwierigkeiten sind und mit Ihnen Veränderungsmöglichkeiten erarbeiten, um Ihnen zu einem ausgeglicheneren und zufriedeneren Leben zu verhelfen.
Qualifikationen
In meiner Privatpraxis kann ich Psychotherapie anbieten für:
Zunächst kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail über praxis@psychotherapie-suellwold.de und schildern mir kurz ihr Anliegen.
Im Anschluss daran vereinbaren wir zeitnah ein persönliches Erstgespräch in meiner Praxis, in welchem wir einander kennenlernen und in welchem Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Belastungen und Beschwerden schildern und erste Fragen geklärt werden können. Zudem erläutere ich Ihnen meine Vorgehensweise sowie die Rahmenbedingungen einer Therapie bei mir.
Sollten Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung bei mir entscheiden, finden im Anschluss in der Regel weitere vier probatorische Sitzungen statt, welche der Diagnostik, dem tiefergehenden Verstehen Ihrer Problematik sowie der Therapieplanung dienen. Zudem dienen die probatorischen Sitzungen dazu herauszufinden, ob Sie sich weiterhin in der Therapie bei mir wohl und gut aufgehoben fühlen.
Eine Therapiesitzung umfasst 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie dauert in der Regel bis zu 60 Sitzungen. Insgesamt hängen Häufigkeit und Dauer der Behandlung sowohl von der Problematik als auch vom Anliegen des/r Patient*in ab und sind somit individuell anpassbar.
Neben Präsenzterminen in meiner Praxis biete ich in laufenden Therapien auch die
Option einer videogestützten Therapie an.
In der Regel erstatten private Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Ich empfehle Ihnen jedoch sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, in welchem Umfang diese die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,5-fachen Steigerungssatz (153,00 €) nicht.
Als Selbstzahler*in tragen Sie die Kosten für Ihre Behandlung selbst. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, u.a. dass eine Verbeamtung geplant ist, Sie in eine private Krankenversicherung
wechseln wollen, Ihre Krankenkasse keine Information über Ihre psychische Erkrankung erhalten soll oder Ihre gesetzliche Krankenkasse eine Kostenübernahme abgelehnt hat. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,5-fachen Steigerungssatz (153,00 €) nicht. Eventuell können weitere Kosten durch den Einsatz von Fragebögen etc. entstehen.
Ähnlich wie bei Privatversichten werden auch bei Beihilfeberechtigen die Kosten für eine Therapie in meiner privaten Praxis in der Regel problemlos übernommen. Aufgrund unterschiedlicher
Regelungen der Beihilfestellen informieren Sie sich jedoch am besten vorab bei Ihrer Kasse, ob und wie viele Sitzungen Verhaltenstherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag übernommen werden und fordern Sie die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie an.
In der Regel werden die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, ohne vorherige Antragstellung übernommen.
2024 – Psychotherapiepraxis Süllwold